Verwaltung von Sondereigentum

Die Verwaltung des Sondereigentums spielt besonders für Kapitalanleger eine Rolle, die Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Vergleichbar mit der Mietverwaltung, übernimmt die beauftragte Hausverwaltung alle Pflichten des Eigentümers gegenüber dem Mieter der Wohnung und ggfs. gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Bei Objekten, die wir als WEG-Verwalter (siehe WEG-Verwaltung) betreuen, übernehmen wir auch gerne die Sondereigentumsverwaltung für vermietende Eigentümer in der Gemeinschaft. 

Es ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll, dass die WEG-Verwaltung auch das Sondereigentum für die Eigentümer verwaltet, die ihre Wohnungen vermieten. Wir vertreten Sie bei allen Angelegenheiten, die Ihre Wohnung betreffen.