WEG-Verwaltung

Maßgeblich für die WEG-Verwaltung sind das Wohnungseigentumsgesetz, die Vereinbarungen einer Gemeinschaft in der Teilungserklärung und die gefassten Beschlüsse einer jeden Wohnungseigentümergemeinschaft.

Folgende Leistungen erbringen wir im Rahmen der WEG-Verwaltung (Auszug):

  • Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und der gemeinschaftlichen Gelder
  • Bilden von Instandhaltungsrücklagen und Führen der Konten
  • fortlaufende Bewirtschaftung der Liegenschaft
  • Beauftragung von Handwerkern für Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten
  • Überwachung und Kontrolle von Handwerkern und weiteren Dienstleistern
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes und der Hausgeldabrechnung
  • Führen des Rechnungswesens