WEG-Verwaltung
Maßgeblich für die WEG-Verwaltung sind das Wohnungseigentumsgesetz, die Vereinbarungen einer Gemeinschaft in der Teilungserklärung und die gefassten Beschlüsse einer jeden Wohnungseigentümergemeinschaft.
Folgende Leistungen erbringen wir im Rahmen der WEG-Verwaltung (Auszug):
- Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und der gemeinschaftlichen Gelder
- Bilden von Instandhaltungsrücklagen und Führen der Konten
- fortlaufende Bewirtschaftung der Liegenschaft
- Beauftragung von Handwerkern für Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten
- Überwachung und Kontrolle von Handwerkern und weiteren Dienstleistern
- Erstellung des Wirtschaftsplanes und der Hausgeldabrechnung
- Führen des Rechnungswesens